Mögliche Einschränkungen
Wann sind keine Implantate möglich?
Schwerwiegende Grunderkrankungen
- Schwere Herz-Kreislauferkrankungen
- Starke Störungen der Blutgerinnung
- Immunerkrankungen (wie z.B. HIV)
- Starke Störungen der Wundheilung
- Medikation mit Bisphosphonaten (siehe separaten Abschnitt)
- Ein nicht eingestellter Diabetes (Zuckerkrankheit)
- Knochenmark-Erkrankungen
- Kieferknochen, der bestrahlt wurde
- Erkrankungen, bei denen Cortison oder Chemotherapeutika dauerhaft eingenommen werden müssen
- Eine nicht ausgeheilte Parodontose
Einnahme von sog. Bisphosphonaten
Besonders kritisch sind Bisphosphonate, die per Infusion verabreicht werden. Sie können noch jahrelang (!) im Knochen nachwirken. In solchen Fällen dürfen keine Implantate gesetzt werden. Bei Bisphosphonaten, die über den Mund eingenommen werden, muss eine Implantation sehr sorgfältig abgewogen werden.
Falls Sie wegen Osteoporose oder Tumoren Medikamente einnehmen müssen, fragen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt, ob es sich um Bisphosphonate handelt und teilen Sie uns dies ggf. mit!
Wann sind Implantate nur unter Vorbehalt möglich?
Zum anderen liegt es daran, dass bei Drogenabhängigen und Alkoholikern oft keine regelmäßige und gute Mundpflege gewährleistet ist. Die ist aber für den langfristigen Erfolg von Implantaten unabdingbar.
Lassen Sie sich deshalb vor einer geplanten Implantation in unserer Praxis und ggf. von Ihrem Arzt medizinisch beraten.